Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen AGBs gelten für alle abzuschließenden, abgeschlossenen, erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte mit der Firma maxLEDmedia, Konz (nachfolgend Auftragnehmer genannt).
Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
1.2. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Vertragsabschluss
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Ausstrahlung von Werbespots des Auftraggebers an den Standorten der maxLEDmedia Videowalls durch den Auftragnehmer. Sofern die Produktion des Werbespots ebenfalls auftragsgemäß durch den Auftragnehmer erfolgt, ist auch diese Gegenstand des Vertrages.
2.2. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
2.3. Vertragsinhalte über die Länge des Spots, der Anzahl der Wiederholungen sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag.
2.4. Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf werden vom Auftragnehmer bestimmt.
2.5. Der Vertrag gilt für die vertraglich vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
2.6. Die Anlage ist an den gesetzlichen Feiertagen nicht in Betrieb. Aus versicherungstechnischen Gründen muss die Anlage ab einer Windgeschwindigkeit von 56 km/h abgeschaltet werden.
3. Preise, Zahlungen, Verzug und Aufrechnung
3.1. Für Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Ausstrahlung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Preise für Medienbearbeitung, Spotproduktion durch den Auftragnehmer sind grundsätzlich nicht im Preis für die Ausstrahlungen enthalten.
3.3. Rechnungen sind spätestens ab dem ersten Tag der Ausstrahlung der Werbung und innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt der Forderungseinzug innerhalb von 7 Tagen nach Erstausstrahlung. Folgebeträge werden monatlich zum Anfang eines Monats eingezogen.
3.4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen, unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3.5. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 6% Punkte über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist. Für jede schriftliche Mahnung des Auftragnehmers an den Auftraggeber wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,-Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
3.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
3.7. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers ist nur dann möglich, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.Gewährleistung
4.1. Bei fehlerhafter Ausstrahlung der Werbung ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße der zuvor erfolgten Beeinträchtigung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung unmöglich ist, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber nicht erfolgt ist, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages(Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung zu. Technische Störungen sind vom Auftragnehmer innerhalb von 5 Tagen zu beheben. Darüber hinaus können vom Auftraggeber keine Ansprüche geltend gemacht werden.
5. Stornierung
Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss ist grundsätzlich nicht möglich.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber vom jeweiligen Urheber, Leistungsschutzträgern und sonstigen Rechteinhabern an den von ihm gestellten Werbematerialien und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann. Weiterhin sind vom Auftraggeber sämtliche ggf. erforderlichen Genehmigungen, anfallenden Kosten hierfür sowie für die Wiedergabe / Sendung der Inhalte einzuholen und zu tragen. (z.B. GEMA, Künstlersozialabgaben...)
6.2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse- und strafrechtlicher sowie sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Auftragnehmer entstehen können.
6.3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Auftragnehmers Probleme bei der Übermittlung auftreten.
6.4. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.
6.5. Dem Auftraggeber ist die Weiterverwertung (Zusammenfassung mehrerer Werbenden in einem Spot, Kollektivwerbung, Einblendung, Split-Dia, Gemeinschaftswerbung ) unserer Leistungen gemäß UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) untersagt.
6.6. Die Nutzung unserer Leistungen zum generieren / ausnutzen von sog. Koppelgeschäften ist untersagt.
6.7. Bei Verstößen gegen unsere AGB fordern wir den Nachweis des hieraus gezogenen Gewinnes sowie dessen Herausgabe. Weiterhin behalten wir uns vor einen angemessenen Schadenersatz, mindestens in 2 facher Höhe des o.g. Gewinnes zu fordern. Sowie den Ausgleich sämtlicher uns entstandener Aufwendungen zur Durchsetzung unserer Rechte.
7. Rücktrittsrecht
7.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeausstrahlung aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsausführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbung urheber-, wettbewerbs-, presse- und strafrechtliche sowie sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt oder gegen die guten Sitten verstößt.
7.2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft den Auftragnehmer an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber zu leisten.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass durch die Ausstrahlung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der im Werbeangebot eingestellten Informationen.
8.2. Für Schadenersatz, gleich aus welchem Grund, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt ebenfalls für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.
8.3. In allen anderen Fällen haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Der Schadenersatz ist maximal auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftragnehmer Vollkaufmann ist, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
9.2. Für den Vertragsabschluss und dessen Erfüllung gilt deutsches Recht.
10. Sonstiges
10.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
11. Salvatorische Klausel
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten. Eine unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmung ist durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem vereinbarten Vertragszweck am nächsten kommt.
Christian Herrmann
maxLEDmedia
Eichenweg 5
D-54329 Konz
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